Wissenswertes zum Thema CE

Wissenswertes

Seit 1993 ist durch den Wegfall der Grenzen innerhalb der EG ein Binnenmarkt entstanden, in dem der freie Warenverkehr gewährleistet werden muss. Handelshemmnisse sind durch Harmonisierung beseitigt worden.

Mit Wirkung vom 01.01.1995 dürfen technische Produkte in der EU nur in den Verkehr gebracht wer-den, wenn die Konformität zu den EU- Richtlinien bescheinigt und das CE- Zeichen angebracht ist. Maßgeblich ist dabei die Rechtslage zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens.

Die EU- Richtlinien regeln das erstmalige Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten. Diese Richtlinien gelten nach Ablauf der Übergangsbestimmungen sowohl für neue als auch wesentlich veränderte alte und aus Drittländern importierte Maschinen.

Für die meisten Maschinen ist für die Ausstellung der Konformitätserklärung das Hinzuziehen einer Zertifizierungsstelle nicht notwendig. Lediglich für gefährliche Maschinen, die im Anhang IV der EG- Maschinenrichtlinie benannt sind, ist das Hinzuziehen einer akkreditierten Prüfstelle (Baumusterprüfung) vorgeschrieben.

Mit der Ausstellung der Konformitätserklärung und dem Anbringen des CE-Zeichens erklärt der Hersteller, dass sein Produkt allen geltenden EU- Richtlinien genügt, die auf sein Produkt zutreffen. Das bedeutet, dass das Produkt die Mindestanforderungen an die technische Sicherheit sowie an den Gesundheits-Umwelt- und Verbraucherschutz erfüllt.

Da jeder Mitgliedsstaat der EU diese Richtlinien in nationales Recht umgesetzt hat, sind Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler eines Landes durch das nationale Gesetz verpflichtet, das CE- Kennzeichen auf alle in den Geltungsbereich der EU- Richtlinien fallenden Produkte in eigener Verantwortung anzubringen.

Die damit verbundenen Verpflichtungen können sowohl technischer als auch organisatorischer Art sein, wobei das Erstellen einer Gefahrenanalyse und die Beistellung einer Bedienungsanleitung in der Landessprache des Benutzers hervorzuheben sind.

Ihr Weg zur CE_Konformität

Die Firma CE-Kompakt begleitet und unterstützt Hersteller und Importeure von Maschinen / Anlagen, Geräten und Produkten, für die eine oder mehrere CE Richtlinien einzuhalten sind, z.B. Maschinen, EMV, Niederspannung uvm.

Ihr Weg zur CE-Konformität

Oben ist ein vereinfachter Ablauf eines Konformitätsbewertungsverfahrens dargestellt. Erforderliche Prüfungen, z.B. Baumuster, elektromagnetische Verträglichkeit, Emissionen usw. werden von akkreditierten und benannten Stellen durchgeführt und bescheinigt.

Risiko-Beurteilung

Die Risiko-Beurteilungen ermittelt die Gefahren, die von einem Produkt ausgehen können und empfiehlt konstruktive und technische Schutzmaßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren. Für Restgefahren, die nicht ausgeschlossen werden können, werden Sicherheitshinweise am Produkt und Hinweise auf Restgefahren und Fehlanwendungen in der Betriebsanleitung empfohlen.

Mit der Risiko-Beurteilung sollte möglichst frühzeitig begonnen werden, am besten schon vor Beginn der Entwicklung einer Maschine / Anlage und in Kooperation mit der Entwicklungsabteilung und dem Qualitätsmanagement. Die Risiko-Beurteilung soll begleitenden Charakter haben, damit konstruktive und technische Schutzmaßnahmen so früh wie möglich erkannt und berücksichtigt werden können. Das erspart Kosten für später evtl. teuere Änderungen. Abgeschlossen werden kann eine Risiko-Beurteilungen erst nach Fertigstellung der ersten Maschine / Anlage.

Bei späteren funktionellen Erweiterungen der Maschine / Anlage muss die Risiko-Beurteilungen entsprechend angepasst werden.

Betriebsanleitung

Die Betriebsanleitung ist gemäß Anhang I der EG- Maschinenrichtlinie Teil des Gerätes / der Anlage bzw. Produktes und muss Mindeststandards erfüllen, damit Sicherheitslücken und Missverständnisse vermieden werden.

Die Betriebsanleitung ist Bestandteil des Produktes / der Anlage und muss ihm sowohl im Original-text des Herstellers als auch in der jeweiligen Landessprache des Benutzers beigefügt werden. Sie ist als produktbegleitende, hinweisende Sicherheit des Herstellers zu verstehen.

Für den oft verwendeten Sammelbegriff Bedienungsanleitung sollte für Investitionsgüter besser der Begriff Betriebsanleitung und für Konsum- oder Gebrauchsgüter der Begriff Gebrauchsanleitung angewendet werden.

Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisung trägt ebenfalls zum sicheren Betreiben einer Maschine / Anlage oder eines Produktes bei, ist aber, im Gegensatz zur Bedienungsanleitung eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene, verbindliche Anordnung und Verfahrensregel des Arbeitgebers (Betreibers)an den Arbeitnehmer (Benutzer) zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren.